Erwägungsgrund 1 Brüssel IIb
Die Kommission hat am 15. April 2014 einen Bericht über die Anwendung der Verordnung (EG) Nr. 2201/2003 des Rates angenommen. Darin wurde festgestellt, dass die Verordnung (EG) Nr. 2201/2003 zwar ein gut funktionierendes Instrument und mit einem deutlichen Nutzen für die Bürger verbunden ist, die geltenden Vorschriften aber verbessert werden könnten. Eine Reihe von Änderungen müssen an der Verordnung vorgenommen werden. Aus Gründen der Klarheit sollte eine Neufassung jener Verordnung erstellt werden.