Erwägungsgrund 97 Brüssel IIb
Der Europäische Datenschutzbeauftragte wurde gemäß Artikel 41 Absatz 2 Unterabsatz 2 und Artikel 46 Buchstabe d der Verordnung (EG) Nr. 45/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates angehört und hat am 15. Februar 2018 eine Stellungnahme abgegeben.