Verordnung (EU) 2019/817 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Mai 2019 zur Errichtung eines Rahmens für die Interoperabilität zwischen EU-Informationssystemen in den Bereichen Grenzen und Visa und zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 767/2008, (EU) 2016/399, (EU) 2017/2226, (EU) 2018/1240, (EU) 2018/1726 und (EU) 2018/1861 des Europäischen Parlaments und des Rates, der Entscheidung 2004/512/EG des Rates und des Beschlusses 2008/633/JI des Rates
Das EES, das VIS, das ETIAS, Eurodac und das ECRIS-TCN erfordern eine genaue Identifizierung der Personen, deren personenbezogene Daten in diesen Systemen erfasst werden. Der CIR sollte daher die korrekte Identifizierung der in diesen Systemen erfassten Personen erleichtern.
Erwägungsgrund 21 32019R0817Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen