Verordnung (EU) 2019/817 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Mai 2019 zur Errichtung eines Rahmens für die Interoperabilität zwischen EU-Informationssystemen in den Bereichen Grenzen und Visa und zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 767/2008, (EU) 2016/399, (EU) 2017/2226, (EU) 2018/1240, (EU) 2018/1726 und (EU) 2018/1861 des Europäischen Parlaments und des Rates, der Entscheidung 2004/512/EG des Rates und des Beschlusses 2008/633/JI des Rates
Der Rat hat die Kommission in seinen Schlussfolgerungen vom 9. Juni 2017 zum weiteren Vorgehen zur Verbesserung des Informationsaustauschs und zur Sicherstellung der Interoperabilität der EU-Informationssysteme aufgefordert, die von der hochrangigen Expertengruppe vorgeschlagenen Lösungen zur Verbesserung der Interoperabilität umzusetzen.
Erwägungsgrund 7 32019R0817Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen