Art. 21 32020R2093
Übergang zum folgenden mehrjährigen Finanzrahmen
Die Kommission unterbreitet vor dem 1. Juli 2025 einen Vorschlag für einen neuen mehrjährigen Finanzrahmen.
Die Kommission unterbreitet vor dem 1. Juli 2025 einen Vorschlag für einen neuen mehrjährigen Finanzrahmen.