Erwägungsgrund 1 32020R0521
Die COVID-19-Krise, die am 11. März 2020 von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) zu einer Pandemie erklärt wurde, hat die Gesellschaft und die Wirtschaft der Union in dramatischer Weise getroffen, sodass sich die Mitgliedstaaten gezwungen sahen, eine Reihe außergewöhnlicher Maßnahmen zu ergreifen.