Erwägungsgrund 12 32020R0521
Angesichts der weitreichenden Folgen von COVID-19 ist ein rasches und umfassendes Engagement aller einschlägigen Partner erforderlich, einschließlich Behörden, öffentlicher und privater Anbieter von Primär- und Krankenhausversorgung und öffentlicher und privater Pflegeheime. Es sind Maßnahmen zur Entlastung der Gesundheitsinfrastruktur und zur Unterstützung von Risikogruppen erforderlich.