Erwägungsgrund 16 32020R0521
In Notsituationen, in denen eine gemeinsame Auftragsvergabe der Kommission und eines oder mehrerer öffentlicher Auftraggeber der Mitgliedstaaten erforderlich ist, sollte es für die Mitgliedstaaten möglich gemacht werden, die gemeinsam beschafften Kapazitäten vollständig zu erwerben, zu mieten oder zu leasen.