Verordnung (EU) 2020/521 des Rates vom 14. April 2020 zur Aktivierung der Soforthilfe gemäß der Verordnung (EU) 2016/369 und zur Änderung von deren Bestimmungen unter Berücksichtigung des COVID-19-Ausbruchs
Daher ist es notwendig, die Soforthilfe gemäß der Verordnung (EU) 2016/369 des Rates zu aktivieren.
Erwägungsgrund 5 32020R0521Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen