Erwägungsgrund 23 32021R1056
Mit Blick auf die Annahme dieser Verordnung nach Beginn des Programmzeitraums und unter Berücksichtigung der Notwendigkeit, den JTF auf koordinierte und gleichmäßige Weise durchzuführen und um seine sofortige Durchführung zu ermöglichen, sollte diese Verordnung am Tag nach Ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft treten —