Erwägungsgrund 18 32021R1056
Die Unterstützung aus dem JTF sollte davon abhängig gemacht werden, dass in einem bestimmten Gebiet der Übergang zu einer klimaneutralen Wirtschaft wirksam vorangetrieben wird. Hierfür sollten die Mitgliedstaaten im Rahmen eines gesellschaftlichen Dialogs und in Zusammenarbeit mit den einschlägigen Interessenträgern sowie im Einklang mit der einschlägigen Bestimmung der Verordnung (EU) 2021/1060 über Partnerschaft und mit Unterstützung der Kommission territoriale Pläne für einen gerechten Übergang ausarbeiten, in denen der Prozess des Übergangs im Einklang mit ihren integrierten nationalen Energie- und Klimaplänen im Einzelnen festgelegt wird. Zu diesem Zweck sollte die Kommission eine Plattform für einen gerechten Übergang einrichten, die auf der bestehenden Plattform für Kohleregionen im Wandel aufbauen würde, um einen bilateralen und multilateralen Austausch von Erkenntnissen und bewährten Verfahren in allen betroffenen Sektoren zu ermöglichen. Die Mitgliedstaaten sollten gewährleisten, dass Gemeinden und Städte an der Ausführung der Mittel des JTF beteiligt werden und dass ihren in diesem Zusammenhang bestehenden Bedürfnissen Rechnung getragen wird.