Erwägungsgrund 11 32021R1152
Zur Gewährleistung einheitlicher Bedingungen für die Durchführung der Verordnung (EU) 2018/1240 sollten der Kommission Durchführungsbefugnisse übertragen werden, sodass sie die technischen Anwendungsbestimmungen für die Durchführung bestimmter Regelungen über die Datenspeicherung festlegen und die Vorschriften über die von der ETIAS-Zentralstelle zu leistende Unterstützung der Beförderungsunternehmer im Einzelnen ausführen kann. Diese Befugnisse sollten im Einklang mit der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates ausgeübt werden.