Erwägungsgrund 7 32021R1152
Zur vollständigen Verwirklichung der Ziele des ETIAS sowie zur Förderung der Ziele des SIS, die in der Verordnung (EU) 2018/1860 festgelegt sind, muss eine neue Ausschreibungskategorie, die mit der genannten Verordnung eingeführt wurde, nämlich die Ausschreibung von Drittstaatsangehörigen, gegen die eine Rückkehrentscheidung ergangen ist, in den Anwendungsbereich der automatisierten Überprüfungen aufgenommen werden.