Erwägungsgrund 16 32021R1152
Im Falle von technischen Schwierigkeiten, die den Zugang von Beförderungsunternehmern zum ETIAS-Informationssystem über den Zugang für Beförderungsunternehmer verhindern, sollte die ETIAS-Zentralstelle den Beförderungsunternehmern operative Unterstützung gewähren, damit die Auswirkungen auf den Personenverkehr und auf die Beförderungsunternehmer weitestgehend eingedämmt werden. Deshalb muss das für das VIS vorgesehene Ausweichverfahren für den Fall, aus technischen Gründen nicht auf die Daten zugegriffen werden kann, einschließlich operativer Unterstützung, auf das ETIAS und das EES abgestimmt werden.