Erwägungsgrund 10 32021R0785
Das Programm sollte die Zusammenarbeit zwischen den zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten sowie zwischen den Mitgliedstaaten, der Kommission und anderen einschlägigen Einrichtungen der Union – gegebenenfalls einschließlich der Europäischen Staatsanwaltschaft (EUStA), im Falle derjenigen Mitgliedstaaten, die an der Verstärkten Zusammenarbeit gemäß der Verordnung (EU) 2017/1939 des Rates teilnehmen – erleichtern, um einen wirksamen Schutz der finanziellen Interessen der Union sowie die ordnungsgemäße Anwendung der Zoll- und der Agrarregelung zu gewährleisten, ohne in die Zuständigkeiten der Mitgliedstaaten einzugreifen, und um eine effizientere Nutzung der Ressourcen zu gewährleisten, als dies auf nationaler Ebene möglich wäre. Ein Tätigwerden auf Unionsebene ist notwendig und gerechtfertigt, da es die Mitgliedstaaten dabei unterstützt, die finanziellen Interessen der Union gemeinsam zu schützen, und die Nutzung gemeinsamer Unionsstrukturen zur Verbesserung der Zusammenarbeit und des Informationsaustauschs zwischen den zuständigen Behörden fördert sowie zur Meldung von Daten über Unregelmäßigkeiten und Betrugsfälle beiträgt.