Erwägungsgrund 25 32021R0785
Gemäß dem Beschluss 2013/755/EU des Rates sind in einem überseeischen Land oder Gebiet niedergelassene Personen und Einrichtungen förderfähig, vorbehaltlich der Bestimmungen und Ziele des Programms und der möglichen Regelungen, die für den mit dem überseeischen Land oder Gebiet verbundenen Mitgliedstaat gelten.