Erwägungsgrund 32 32021R0785
Die Verordnung (EU) Nr. 250/2014 zur Einführung des Programms „Hercule III“ erstreckt sich auf den Zeitraum vom 1. Januar 2014 bis zum 31. Dezember 2020. Die vorliegende Verordnung sollte ab dem 1. Januar 2021 ein Folgeprogramm zu „Hercule III“ vorsehen. Die Verordnung (EU) Nr. 250/2014 sollte daher aufgehoben werden.