Erwägungsgrund 21 32021R0785
Das Programm sollte unter Berücksichtigung der Empfehlungen und Maßnahmen, die in der Mitteilung der Kommission vom 6. Juni 2013 mit dem Titel „Verstärkung der Bekämpfung des Zigarettenschmuggels und anderer Formen des illegalen Handels mit Tabakerzeugnissen – Eine umfassende EU-Strategie“ aufgeführt sind, sowie des Fortschrittsberichts vom 12. Mai 2017 über die Umsetzung dieser Mitteilung durchgeführt werden.