Verordnung (EU) 2021/785 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2021 zur Aufstellung des Betrugsbekämpfungsprogramms der Union und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 250/2014
In dieser Verordnung sollte der Höchstsatz für die Kofinanzierung von Finanzhilfen festgelegt werden.
Erwägungsgrund 27 32021R0785Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen