Erwägungsgrund 11 32021R0847
Mit Blick auf die Kostenwirksamkeit sollten im Rahmen des Programms mögliche Synergien mit anderen Maßnahmen der Union in verwandten Bereichen, etwa mit dem durch die Verordnung (EU) 2021/444 des Europäischen Parlaments und des Rates eingerichteten Zollprogramm, dem durch die Verordnung (EU) 2021/785 des Europäischen Parlaments und des Rates eingerichteten Betrugsbekämpfungsprogramm der Union, dem durch die Verordnung (EU) 2021/690 des Europäischen Parlaments und des Rates eingerichteten Binnenmarktprogramm der durch die Verordnung (EU) 2021/241 des Europäischen Parlaments und des Rates eingerichteten Aufbau- und Resilienzfazilität und dem mit der Verordnung (EU) 2021/240 des Europäischen Parlaments und des Rates geschaffenen Instrument für technische Unterstützung, genutzt werden.