Erwägungsgrund 22 32021R0847
Die Arten der Finanzierung und die Methoden der Durchführung gemäß dieser Verordnung sollten danach ausgewählt werden, ob sie zur Verwirklichung der besonderen Ziele der Maßnahmen und zur Erzielung von Ergebnissen geeignet sind, wobei den Kontrollkosten, dem Verwaltungsaufwand und dem erwarteten Risiko der Nichteinhaltung von Vorschriften besonderes Augenmerk zu widmen ist. Diese Auswahl sollte auch die Prüfung der Verwendung von Pauschalbeträgen, Pauschalfinanzierungen und Kosten je Einheit sowie von nicht mit Kosten verknüpften Finanzierungen im Sinne des Artikels 125 Absatz 1 der Haushaltsordnung einschließen. Die förderfähigen Kosten sollten unter Bezugnahme auf die Art der förderfähigen Maßnahmen festgelegt werden. Es ist äußerst wichtig, dass die Reise-, Unterbringungs- und Aufenthaltskosten für die Teilnahme an Sitzungen und ähnlichen Ad-hoc-Veranstaltungen sowie die Kosten im Zusammenhang mit der Organisation von Veranstaltungen gedeckt werden, damit die Teilnahme von nationalen Sachverständigen und von Steuerbehörden an gemeinsamen Maßnahmen sichergestellt ist.