Erwägungsgrund 13 32021R0847
Derzeit gibt es keine Notwendigkeit, einen mehrjährigen Strategieplan für den Steuerbereich zur Schaffung eines kohärenten und interoperablen elektronischen Umfelds im Steuerbereich in der Union aufzustellen. Um die Kohärenz und Koordinierung der Maßnahmen zum IT-Kapazitätsaufbau zu gewährleisten, sollte das Programm die Aufstellung eines solchen Strategieplans vorschreiben, eines Planungsinstruments‚ das mit den Verpflichtungen aus den einschlägigen verbindlichen Rechtsakten der Union vereinbar sein, aber nicht über diese hinausgehen sollte.