Erwägungsgrund 9 32022R1616
Recyclingverfahren können aus vielen aufeinanderfolgenden Basisprozessen bestehen, bei denen eine einzelne Umwandlung erfolgt (im Folgenden „Teilprozesse“), aber nur einige dieser Prozesse führen zu einer Dekontaminierung. Da Kunststoffabfälle immer dekontaminiert werden sollten und es klare Vorschriften für die Dekontaminierung geben sollte, sollten Recyclingvorgänge, die zusammen für eine Dekontaminierung sorgen, als Dekontaminierungsverfahren bezeichnet und von den Vorgängen vor und nach der Dekontaminierung unterschieden werden.