Erwägungsgrund 14 32022R2036
Um sicherzustellen, dass die Institute ausreichend Zeit haben, die spezielle Behandlung für die indirekte Zeichnung von für die interne MREL berücksichtigungsfähigen Ressourcen, einschließlich der neuen Abzugsregelung, umzusetzen, und dass die Märkte gegebenenfalls zusätzliche Begebungen von für die interne MREL berücksichtigungsfähigen Ressourcen absorbieren können, sollten die Bestimmungen, die diese Behandlung festschreiben, im Einklang mit der Frist für die Einhaltung der MREL ab dem 1. Januar 2024 Anwendung finden.