Erwägungsgrund 1 32022R2039
Die Mitgliedstaaten der Europäischen Union, insbesondere in Mittel- und Osteuropa, sind von den die Konsequenzen der militärischen Aggression der Russischen Föderation gegen die Ukraine stark betroffen, und dies zu einem Zeitpunkt, da die Volkswirtschaften der Mitgliedstaaten sich noch von den Auswirkungen der COVID-19-Pandemie erholen. Viele Mitgliedstaaten nehmen nicht nur einen steten Strom von Menschen auf, die vor der russischen Aggression fliehen, sondern sind gleichzeitig von Arbeitskräftemangel, Schwierigkeiten in den Lieferketten sowie steigenden Preisen und Energiekosten betroffen. Dies führt einerseits zu Herausforderungen für die öffentlichen Haushalte und verzögert andererseits die Durchführung von Investitionen. Durch diese Umstände ist eine Ausnahmesituation entstanden, die mit spezifischen und gezielten Maßnahmen angegangen werden muss, um Änderungen der jährlichen Obergrenzendes mehrjährigen Finanzrahmens für Mittel für Verpflichtungen und Zahlungen gemäß Anhang I der Verordnung (EU, Euratom) 2020/2093 des Rates und die Beeinträchtigung der grünen, digitalen und nachhaltigen Erholung der Wirtschaft zu vermeiden.