Erwägungsgrund 3 32022R2039
Mit der Verordnung (EU) 2022/613 des Europäischen Parlaments und des Rates wurden zudem zusätzliche Möglichkeiten zur raschen Mobilisierung von Mitteln geschaffen, um die unmittelbar entstehenden Haushaltsausgaben der Mitgliedstaaten auszugleichen, und es wurden Einheitskosten festgelegt, um die Finanzierung der grundlegenden Bedürfnisse und der Unterstützung von vor der russischen Aggression fliehenden Personen zu erleichtern, denen vorübergehender Schutz gewährt wurde.