Erwägungsgrund 2 32022R2039
Um die zunehmende Belastung der nationalen Haushalte zu mildern, wurden mit der Verordnung (EU) 2022/562 des Europäischen Parlaments und des Rates einige gezielte Änderungen an den Verordnungen (EU) Nr. 1303/2013 und (EU) Nr. 223/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vorgenommen, damit die Mitgliedstaaten ihre verbleibenden Zuweisungen aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE), dem Europäischen Sozialfonds (ESF) und dem Europäischen Hilfsfonds für die am stärksten benachteiligten Personen (FEAD) aus dem mehrjährigen Finanzrahmen 2014-2020 sowie die Mittel aus REACT-EU leichter nutzen können, um die Migrationsherausforderungen infolge der militärischen Aggression der Russischen Föderation so wirksam und so rasch wie möglich zu bewältigen.