Erwägungsgrund 7 32022R2039
Da besonders die lokalen Behörden und die in den lokalen Gemeinschaften aktiven Organisationen der Zivilgesellschaft durch die Migrationsherausforderungen infolge des militärischen Angriffs der Russischen Föderation stark belastet werden, sollten mindestens 30 % der Mittel, die zur Förderung von Vorhaben verwendet werden, welche gemäß Artikel 98 Absatz 4 Unterabsätze 1 und 2 der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 in den Geltungsbereich des EFRE oder des ESF fallen, zur Unterstützung dieser Stellen vorbehalten werden.