Erwägungsgrund 4 32022R2039
Da die russische Invasion immer noch andauert, sollten jedoch weitere Ausnahmeregelungen getroffen werden, um die Mitgliedstaaten in die Lage zu versetzen, sich auf die notwendige Reaktion auf die nie da gewesene sozioökonomische Situation zu konzentrieren, insbesondere im Hinblick auf Maßnahmen zur Bewältigung der Migrationsherausforderungen infolge der militärischen Aggression durch die Russische Föderation.