Erwägungsgrund 20 32023R1464
Die Kommission stellt fest, dass sich die vom Dossiereinreicher vorgeschlagene Beschränkung sowie die Stellungnahmen des RAC und des SEAC auf Verbraucher beziehen, während sich die dem Vorschlag zugrunde liegende Bewertung auf das Risiko für die Bevölkerung, die Formaldehyd in der Innenraumluft ausgesetzt sein könnte, mit Ausnahme von Arbeitnehmern und einschließlich Personen, die keine direkten Verbraucher sind, bezieht. Im Interesse der Rechtsklarheit ist es daher angebracht, die breite Öffentlichkeit als die von der Beschränkung betroffene Bevölkerung zu bezeichnen.