Erwägungsgrund 35 32023R1464
In der Verordnung (EU) Nr. 10/2011 der Kommission wird ein Grenzwert für Formaldehyd für Materialien und Gegenstände aus Kunststoff, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen, festgelegt. Obwohl im Unionsrecht kein spezifischer Grenzwert für Formaldehyd für andere Materialien und Erzeugnisse, die mit Lebensmitteln in Berührung kommen, festgelegt ist, müssen die Produzenten den zuständigen Behörden deren Sicherheit nachweisen können. Die Anforderungen an Lebensmittelkontaktmaterialien zielen darauf ab, die menschliche Gesundheit zu schützen, indem der potenzielle Übergang von Stoffen in Lebensmittel angegangen wird. Da aufgrund dieser Anforderungen eine signifikante Freisetzung von Formaldehyd aus Gegenständen, die im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 1935/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen, in die umgebende Atmosphäre höchst unwahrscheinlich ist, sollten diese Gegenstände nach Auffassung der Kommission nicht in den Geltungsbereich der Beschränkung fallen.