Erwägungsgrund 24 32023R1464
Auf der Grundlage der Schlussfolgerungen des SEAC zur sozioökonomischen Bewertung erkennt die Kommission ferner an, dass der vom RAC vorgeschlagene Grenzwert von 0,05 mg/m3 erhebliche sozioökonomische Auswirkungen auf die Union hätte und dass ein solcher Grenzwert in bestimmten Fällen einen Wechsel zu weniger nachhaltigen Alternativen erfordert, was negative Auswirkungen auf die Recyclingsektoren und die Kreislaufwirtschaft mit sich bringen würde, insbesondere angesichts des Fehlens einer Bewertung des zusätzlichen gesundheitlichen Nutzens eines solchen Grenzwerts im Vergleich zu dem vom Dossiereinreicher vorgeschlagenen Grenzwert.