Erwägungsgrund 30 32023R1464
Um die negativen Auswirkungen abzufedern und die Kosten für die betroffenen Sektoren zu senken und den Interessenträgern ausreichend Zeit für die Umsetzung der Beschränkung einzuräumen, hält die Kommission es für angemessen, die Anwendung der Beschränkung für alle Sektoren um 36 Monate zu verschieben. Bei Straßenfahrzeugen wird jedoch, aufgrund der langen Entwicklungs- und Vermarktungszeit für solche Fahrzeuge, der hohen Materialanforderungen in der Automobilindustrie, der komplexen Lieferketten einschließlich der Erstausrüster sowie der Zeit, die für die Einführung der Standardanalysemethode zur Messung der Emissionen in Lastkraftwagen und Bussen erforderlich ist, eine Verschiebung um 48 Monate als angemessen erachtet.