Erwägungsgrund 33 32023R1464
Es wird davon ausgegangen, dass die Formaldehydemissionen aus Erzeugnissen im Laufe der Zeit durch die Ausgasung von Restformaldehyd zurückgehen. Daher sollten gebrauchte Erzeugnisse nicht in den Geltungsbereich der Beschränkung einbezogen werden. Darüber hinaus empfahl das Forum für den Austausch von Informationen zur Durchsetzung auch eine Ausnahme für gebrauchte Erzeugnisse, da die Durchsetzung der Beschränkung in Bezug auf gebrauchte Erzeugnisse schwierig sein könnte.