Erwägungsgrund 3 32023R1464
Am 20. Dezember 2017 forderte die Kommission die Europäische Chemikalienagentur (im Folgenden „Agentur“) nach Artikel 69 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 auf, ein Dossier auszuarbeiten, das den Anforderungen von Anhang XV der genannten Verordnung entspricht (im Folgenden „Dossier gemäß Anhang XV“), um das Risiko für die menschliche Gesundheit zu bewerten, das von Formaldehyd und Formaldehydabspaltern in Gemischen und Erzeugnissen zur Verwendung durch den Verbraucher ausgeht.