Erwägungsgrund 26 32023R1464
Die Kommission erkennt an, dass die Kosten durch die Senkung des Grenzwerts exponentiell ansteigen und sich die geschätzten Gesamtkosten für die Industrie bei einem Grenzwert von 0,080 mg/m3 auf mindestens Hunderte Millionen Euro belaufen würden, im Vergleich zu Gesamtkosten in Milliardenhöhe bei einem Grenzwert von 0,062 mg/m3. Die Kommission hat die Kostendeckungsanalyse des SEAC weiter analysiert, in der berechnet wird, dass die Inzidenz von Krebs des Nasen-Rachenraums bei der in neuen Wohnräumen lebenden Bevölkerung in der Union für die Kostendeckung bei einem Grenzwert von 0,062 mg/m3 70-mal höher und bei einem Grenzwert von 0,080 mg/m3 30-mal höher als die tatsächlich beobachtete Inzidenz sein müsste. Die Kommission ist jedoch auch der Ansicht, dass Formaldehyd ein karzinogener Stoff ist, bei dem der Grenzwert von 0,062 mg/m3 einen größeren gesundheitlichen Nutzen für die Bevölkerung in der Union bringen würde. Die Kommission erkennt zwar an, dass die Kostenunterschiede zwischen den beiden Werten erheblich sind, ist jedoch angesichts des potenziellen zusätzlichen gesundheitlichen Nutzens, insbesondere für Risikogruppen wie Kinder, der Auffassung, dass die höheren Kosten im Zusammenhang mit dem niedrigeren Grenzwert für Erzeugnisse, die sich am stärksten auf die Innenraumluftqualität auswirken, gerechtfertigt sind.