Erwägungsgrund 15 32024R3236
Wegen der verheerenden Folgen der jüngsten Naturkatastrophen und der dringenden Notwendigkeit, unmittelbare Unterstützung für die Mitgliedstaaten bereitzustellen, wird es als angemessen erachtet, sich auf die Ausnahme von der Achtwochenfrist gemäß Artikel 4 des dem Vertrag über die Europäische Union, dem Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union und dem Vertrag zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft beigefügten Protokolls Nr. 1 über die Rolle der nationalen Parlamente in der Europäischen Union zu berufen.