Erwägungsgrund 16 32024R3236
Angesichts der Dringlichkeit der Lage im Zusammenhang mit den Naturkatastrophen sollte die vorliegende Verordnung am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft treten —
Angesichts der Dringlichkeit der Lage im Zusammenhang mit den Naturkatastrophen sollte die vorliegende Verordnung am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft treten —