Erwägungsgrund 6 32024R3236
Im Zusammenhang mit dem Wiederaufbau als Reaktion auf Naturkatastrophen sollten Maßnahmen, die auf dem Grundsatz des besseren Wiederaufbaus („Build Back Better“) beruhen, im Auswahlverfahren Vorrang haben. Dieser Grundsatz beinhaltet, dass die Wiederherstellungs-, Rehabilitations- und Wiederaufbauphasen nach einer Katastrophe genutzt werden, um die Resilienz von Gemeinschaften durch die Integration von Maßnahmen zur Katastrophenvorsorge zu erhöhen, wie im Sendai-Rahmen der Vereinten Nationen für Katastrophenvorsorge 2015-2030 dargelegt. Gleichzeitig sollte die Unterstützung für die ausgewählten Vorhaben verhältnismäßig bleiben und das beste Verhältnis zwischen der Höhe der Unterstützung und dem Ziel der Gewährleistung der Katastrophenresilienz aufweisen. Kommt ein Mitgliedstaat für eine Unterstützung aus dem Solidaritätsfonds der Europäischen Union in Betracht, um wesentliche Notfall- und Wiederaufbaumaßnahmen zur Wiederherstellung des Zustands der Infrastruktur vor Eintritt der Naturkatastrophe zu finanzieren, kann die Unterstützung aus dem EFRE und aus dem Kohäsionsfonds ergänzend zum Solidaritätsfonds der Europäischen Union genutzt werden, um die Funktionalität der betroffenen Infrastruktur zu verbessern und ihre Kapazität, Nachhaltigkeit und Widerstandsfähigkeit gegenüber künftigen Naturkatastrophen zu verbessern. Die Unterstützung aus dem EFRE und dem Kohäsionsfonds dient der Unterstützung der Verbesserung der Resilienz und Risikovorsorge.