Erwägungsgrund 13 32024R0576
Wie in den Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom 26. und 27. Oktober 2023 hervorgehoben, müssen in Abstimmung mit den Partnern und im Einklang mit den geltenden vertraglichen Verpflichtungen sowie mit dem Unionsrecht und dem Völkerrecht entscheidende Fortschritte in der Frage erzielt werden, wie von privaten Rechtsträgern gehaltene außerordentliche Einnahmen, die direkt aus Russlands immobilisierten Vermögenswerten stammen, in die Unterstützung der Ukraine sowie in ihre Erholung und ihren Wiederaufbau geleitet werden könnten. In seinen Schlussfolgerungen forderte der Europäische Rat den Hohen Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik (im Folgenden „Hoher Vertreter“) und die Kommission auf, die Arbeiten zur Unterbreitung von Vorschlägen zu beschleunigen.