Erwägungsgrund 6 32024R0576
In ihrer Resolution A/RES/ES-11/5 vom 15. November 2022 brachte die Generalversammlung der Vereinten Nationen ihre ernste Besorgnis über den Verlust von Menschenleben, die Vertreibung von Zivilpersonen, die Zerstörung von Infrastruktur und natürlichen Ressourcen, den Verlust von öffentlichem und privatem Eigentum und die wirtschaftliche Katastrophe infolge der Aggression der Russischen Föderation gegen die Ukraine zum Ausdruck und erklärte, dass die Russische Föderation für alle in der Ukraine begangenen oder gegen die Ukraine gerichteten Völkerrechtsverletzungen, einschließlich ihrer Aggression unter Verstoß gegen die VN-Charta, sowie für alle Verstöße gegen das humanitäre Völkerrecht und die internationalen Menschenrechtsnormen zur Rechenschaft gezogen werden muss und die rechtlichen Folgen aller ihrer völkerrechtswidrigen Handlungen tragen muss, so auch durch Wiedergutmachung der durch diese Handlungen verursachten Schäden, einschließlich Sachschäden.