Erwägungsgrund 28 32024R0576
Der Kommission sollte die Befugnis übertragen werden, im Wege von Durchführungsrechtsakten Verordnungen zu erlassen, in denen die spezifischen Modalitäten der den Zentralverwahrern auferlegten Berichterstattung festgelegt werden. Die Kommission sollte zu diesem Zweck die zuständigen nationalen Behörden konsultieren.