Erwägungsgrund 15 32024R0576
In diesem Zusammenhang hat der Rat den Beschluss (GASP) 2024/577 zur Änderung des Beschlusses 2014/512/GASP angenommen, um das Verbot von Transaktionen im Hinblick auf die Verwaltung von Reserven und Vermögenswerten der russischen Zentralbank in einigen Punkten zu präzisieren und weitere Maßnahmen einzuführen.