Erwägungsgrund 3 32025R2441
Die Anwendung des Aussetzungsmechanismus sollte insbesondere erleichtert werden, indem die möglichen Gründe für seine Auslösung erweitert, die einschlägigen Schwellenwerte und Verfahren angepasst und die Überwachungs- und Berichterstattungspflichten der Kommission gestärkt werden.