Erwägungsgrund 6 32025R2441
Es ist von entscheidender Bedeutung, dass den Reise-, Identitäts- und Ausgangsdokumenten, die von den von der Visumpflicht befreiten Drittländern ausgestellt werden, volles Vertrauen entgegengebracht werden kann. Es ist auch von entscheidender Bedeutung, dass diese Dokumente nicht leicht gefälscht oder verfälscht werden können. Da systembedingte Mängel in den Rechtsvorschriften oder Verfahren zur Dokumentensicherheit in von der Visumpflicht befreiten Drittländern zu Risiken oder Bedrohungen für die öffentliche Ordnung oder die innere Sicherheit der Mitgliedstaaten führen könnten, sollte es möglich sein, den Aussetzungsmechanismus aus diesem Grund auszulösen.