Erwägungsgrund 15 32026R1184
Ein steigender Anteil des Schienennetzes der Union ist bereits überlastet oder nahezu überlastet und kann weder den Eisenbahninfrastrukturkapazitätsbedarf aller Antragsteller decken noch ein weiteres Wachstum des Schienenverkehrsaufkommens bewältigen. Der Ausbau und die Digitalisierung der Eisenbahninfrastruktur im Einklang mit den gemäß der Richtlinie (EU) 2016/797 des Europäischen Parlaments und des Rates aufgestellten technischen Spezifikationen für die Interoperabilität und insbesondere im Einklang mit dem Europäischen Eisenbahnverkehrsleitsystem (European Rail Traffic Management System, ERTMS) dürften mittel- bis langfristig zu einer Erhöhung der verfügbaren Kapazität führen. Dennoch sind Infrastrukturbetreiber wahrscheinlich nicht in der Lage, allen Anträgen auf Eisenbahninfrastrukturkapazität für die Nutzung stark ausgelasteter oder überlasteter Eisenbahninfrastruktur stattzugeben, und sollten sich auf eine solide Planung stützen, um den Bedarf vorherzusehen, den Antragstellern frühzeitig Hinweise zu geben und die Zuweisung von Eisenbahninfrastrukturkapazität zu erleichtern.