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Der Infrastrukturbetreiber erstellt ein Kapazitätsmodell, mit dem die Kapazitätsstrategie auf der Grundlage der Ergebnisse der Konsultation der am Betrieb Beteiligten gemäß Artikel 15 und der Konsultations- und Koordinierungstätigkeiten gemäß Artikel 16 präzisiert wird, unter anderem in der Form der Kapazitätsbedarfsmeldung gemäß Artikel 14 Absatz 4 Buchstabe c. Das Kapazitätsmodell unterstützt eine ausgewogene Berücksichtigung des Kapazitätsbedarfs der verschiedenen Segmente von Schienenverkehrsdiensten und des Bedarfs der Infrastrukturbetreiber, die Eisenbahninfrastruktur instand zu halten, zu erneuern und auszubauen, einschließlich der Umrüstung bestehender und des Baus neuer Eisenbahninfrastruktur. Es dient als Grundlage für die Kommunikation, Konsultation und Koordinierung der strategischen Kapazitätsplanung zwischen den am Betrieb Beteiligten.
Das Kapazitätsmodell enthält die in Anhang I Abschnitt 1 aufgeführten Informationen. Die Infrastrukturbetreiber erstellen und veröffentlichen das Kapazitätsmodell für jede Netzfahrplanperiode und aktualisieren das Kapazitätsmodell bei Bedarf gemäß dem im Anhang I Abschnitt 2 festgelegten Zeitplan. Die Pflicht zur Aktualisierung des Kapazitätsmodells gilt nicht, wenn der Kapazitätsangebotsplan für dieselbe Netzfahrplanperiode veröffentlicht wurde.
Der Infrastrukturbetreiber hat das Recht, innerhalb vertretbarer Grenzen ein Kapazitätsmodell vorzuschlagen, das von den Beiträgen aus der Konsultation der Antragsteller abweicht. Der Infrastrukturbetreiber legt die geltenden Grenzen in seinen Schienennetz-Nutzungsbedingungen fest. Das ENIM entwickelt Leitlinien zu diesen Grenzen und nimmt sie in den Europäischen Rahmen für das Kapazitätsmanagement auf.
Kann der Infrastrukturbetreiber innerhalb der in Absatz 3 dieses Artikels genannten Grenzen kein Kapazitätsmodell ausarbeiten, so teilt er die Kapazität auf diesem Eisenbahninfrastrukturabschnitt gemäß Artikel 27 auf.
Sofern dies angezeigt ist, stimmen sich die Infrastrukturbetreiber gemäß Artikel 16 ab, um sicherzustellen, dass die Ergebnisse der Kapazitätsaufteilung kohärent sind, und um nahtlose netzübergreifende Dienste sicherzustellen.
Die Infrastrukturbetreiber dokumentieren und — sofern angezeigt — begründen wesentliche Abweichungen zwischen dem Kapazitätsmodell und der Kapazitätsstrategie für dieselbe Netzfahrplanperiode.
Die Infrastrukturbetreiber nehmen die Planung und Zuweisung der Kapazität weitestmöglich vor, wobei sie die betreffenden Antragsteller einbinden, suchen nach…
strategische Kapazitätsplanung gemäß Abschnitt 2;
Die Infrastrukturbetreiber stellen bis zum Ende der Netzfahrplanperiode sicher, dass der Netzfahrplan aktuell ist, wobei sie die im rollierenden…
Die Infrastrukturbetreiber dokumentieren und begründen gegebenenfalls wesentliche Abweichungen zwischen dem Kapazitätsangebotsplan und dem Kapazitätsmodell für…
Der Infrastrukturbetreiber beschließt eine Kapazitätsstrategie, in der er seine Erwartungen an die künftigen Entwicklungen der Nachfrage nach und des Angebots…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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