Erwägungsgrund 31 32026R1184
Die kontinuierliche Überwachung der Qualität der Eisenbahninfrastrukturdienste und der Schienenverkehrsdienste ist eine Voraussetzung für die Verbesserung der Leistung dieser Dienste. Während die Infrastrukturbetreiber die Leistung der Eisenbahninfrastrukturdienste und der Schienenverkehrsdienste auf nationaler Ebene überwachen und vergleichen sollten, sollte das ENIM die Leistung auf Unionsebene überwachen. Daher ist es notwendig, ein transparentes und objektives System von Indikatoren zu schaffen, das Rückmeldungen zu den Leistungsaspekten gibt, die für die verschiedenen am Betrieb Beteiligten und für die Endkunden von Schienenverkehrsdiensten wichtig sind. Die Hauptfunktion eines solchen Systems sollte darin bestehen, die Einhaltung der Verpflichtungen, die von den am Betrieb Beteiligten eingegangen wurden, und die Fortschritte bei der Leistung im Laufe der Zeit zu überwachen und dabei den unterschiedlichen Gegebenheiten und Merkmalen im Eisenbahnsektor Rechnung zu tragen. Bei der Einrichtung eines solchen Systems und der Auswertung seiner Ergebnisse sollten sich das ENIM und die Kommission auf unabhängige Sachverständige in Form eines Beratenden Leistungsausschusses stützen können. Der Beratende Leistungsausschuss sollte in der Lage sein, das ENIM und die Kommission sowie die am Betrieb Beteiligten und die europäischen Koordinatoren in allen Bereichen, die die Leistung von Schienenverkehrsdiensten und das Management der Eisenbahninfrastruktur beeinflussen, unabhängig zu beraten. Er sollte auch zu den Leistungsüberprüfungsberichten beitragen.