Verordnung (EU) 2026/463 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Februar 2026 zur Änderung der Verordnung (EU) 2024/1348 in Bezug auf die Anwendung des Konzepts des sicheren Drittstaats
Angesichts der Anwendung der Verordnung (EU) 2024/1348 ab dem 12. Juni 2026 und um so bald wie möglich Rechtssicherheit zu schaffen, sollte diese Verordnung am Tag nach ihrer Veröffentlichung in Kraft treten.
Erwägungsgrund 19 32026R0463
Erwägungsgrund 19 32026R0463Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen