Art 1 und Art 2 des Zweiten Nachtragshaushaltsgesetzes 2021 nichtig - Zuführung nicht genutzter Kreditermächtigungen zur Bewältigung der Folgen der Corona-Pandemie in einen "Energie- und Klimafonds" mangels Darlegung eines Veranlassungszusammenhangs zwischen außergewöhnlicher Notlage und Kreditermächtigung verfassungswidrig - zudem Verletzung der Grundsätze der Jährlichkeit, Jährigkeit und Vorherigkeit - Grundsatz der Vorherigkeit gilt grds auch für Nachtragshaushalte
Leitsatz